Grundpflege
Häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI
Wir unterstützen Sie dort, wo im Alltag Hilfe benötigt wird. Dabei stehen Ihre Selbstständigkeit, Ihre persönlichen Gewohnheiten und ein respektvoller Umgang für uns im Mittelpunkt.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die aktivierende Pflege. Das bedeutet: Wir übernehmen nicht einfach alles, sondern beziehen Sie entsprechend Ihrer Möglichkeiten aktiv in die Pflege und den Alltag ein. Vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen möchten wir erhalten und fördern. Fähigkeiten, die durch Krankheit, einen Krankenhausaufenthalt oder längere Einschränkungen verloren gegangen sind, versuchen wir gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt wieder zurückzugewinnen.
Dieser Ansatz entspricht auch dem Grundgedanken des § 36 Abs. 2 SGB XI: Pflegerische Maßnahmen sollen dazu beitragen, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten so weit wie möglich zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Unsere Grundpflege umfasst je nach individuellem Bedarf unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung sowie bei der Mobilität. Auch beim Aufstehen, Zubettgehen oder bei alltäglichen Verrichtungen stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.
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Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:
- Unterstützung beim Waschen, Duschen und bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Mund- und Zahnpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei der Mobilität und beim Bewegen innerhalb der Wohnung
- Unterstützung beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung
- Förderung und Erhaltung vorhandener Fähigkeiten
- Aktivierende Unterstützung mit dem Ziel, größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen
Bei Ola Ohana Pflegeteam sehen wir nicht nur, wobei Unterstützung benötigt wird, sondern auch das, was ein Mensch noch selbst kann. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen stimmen wir die Pflege so ab, dass sie zu Ihrem persönlichen Alltag, Ihren Fähigkeiten und Ihren Wünschen passt.
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Rechtliche Grundlage bildet 36 SGB XI – Pflegesachleistung / häusliche Pflegehilfe, insbesondere § 36 Abs. 2 SGB XI – Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
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