Beratung & Unterstützung

Pflegefachliche Beratung nach § 37 Abs. 3 und 3a SGB XI

Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich. Welche Leistungen stehen mir zu? Welcher Pflegegrad ist passend? Welche Möglichkeiten gibt es, Angehörige zu entlasten? Und wie lassen sich die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll miteinander kombinieren?

Wir lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein. Bei Ola Ohana Pflegeteam erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständliche und persönliche Unterstützung rund um die häusliche Versorgung.

 

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst führen wir die gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.

Diese Beratung dient nach § 37 Abs. 3a SGB XI der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Menschen, die die Pflege zu Hause übernehmen.

Dabei schauen wir gemeinsam auf Ihre aktuelle Pflegesituation und darauf, wo Unterstützung sinnvoll oder notwendig sein kann.

 

Wie oft ist ein Beratungseinsatz erforderlich?

Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen.