Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI und Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Ein gepflegtes Zuhause und ein gut organisierter Haushalt tragen wesentlich dazu bei, möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Wenn alltägliche Aufgaben zunehmend schwerfallen, unterstützen wir Sie zuverlässig bei den notwendigen Tätigkeiten im Haushalt.

Dabei gilt auch hier unser Grundsatz: Wir unterstützen dort, wo Hilfe benötigt wird, und erhalten vorhandene Fähigkeiten. Wenn es möglich und gewünscht ist, beziehen wir Sie aktiv in die alltäglichen Aufgaben ein. So bleibt die eigene Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten.

Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Aufräumen der regelmäßig genutzten Wohnbereiche
  • Waschen, Trocknen und Zusammenlegen der Wäsche
  • Wechseln und Beziehen der Bettwäsche
  • Einkaufen von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs
  • Übernahme des Einkaufs
  • Spülen und Aufräumen der Küche
  • Unterstützung bei der Organisation des Haushalts
  • Entsorgung des üblichen Hausmülls

Welche Unterstützung sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und richten die Leistungen nach Ihrem persönlichen Bedarf und Ihren Möglichkeiten aus.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 können Hilfen bei der Haushaltsführung als Teil der ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI über einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt hier ausdrücklich beispielsweise das Kochen und die Reinigung der Wohnung.

Eine weitere Möglichkeit ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser kann bei häuslicher Pflege unter anderem für Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Hierzu zählen ausdrücklich auch Hilfen bei der Haushaltsführung. Der Entlastungsbetrag steht auch Menschen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Gemeinsam schauen wir, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung bestehen.

Bei Ola Ohana Pflegeteam geht es nicht darum, Ihnen Ihren Alltag aus der Hand zu nehmen. Wir möchten Sie dort entlasten, wo Unterstützung gebraucht wird, damit Sie sich in Ihrem Zuhause weiterhin wohl und sicher fühlen können.

Rechtliche Grundlagen:

  • 36 SGB XI, Pflegesachleistung und Hilfen bei der Haushaltsführung
  • 45b SGB XI, Entlastungsbetrag

Ola bedeutet Leben, Ohana bedeutet Familie.